Gemäss § 10 HuG (HundeGedegesetz AG) wird für das Halten und Führen eines „Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ eine Halteberechtigung obligatorisch. Dies gilt für die unten aufgeführten Hunderassen und -typen sowie deren Kreuzungen und Mischlinge (z.B. Pitbull x Schäferhund).
- Bull Terrier und American Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Pit Bull Terrier, American Pit Bull Terrier und American Bully
- Staffordshire Bull Terrier
- Rottweiler
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Halteberechtigung für einen „Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ zu erhalten?
Die das Gesuch stellende Person
- muss mindestens 18 Jahre alt
- darf nicht wegen Delikten verurteilt worden sein beziehungsweise deswegen in einer laufenden Strafuntersuchung stehen, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Hund als fragwürdig erscheinen lassen
- muss den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Decksumme 1 Million Franken) erbringen
- muss über genügend kynologische Fachkenntnisse verfügen (bereits Hundeerfahrung haben).
- gewährleistet aufgrund der persönlichen und finanziellen Verhältnisse eine artgerechte und verantwortungsvolle Hundehaltung
Hier finden sie alles was sie über die Administration von Hunden mit erhötem Gefährdung im Kanton Aargau wissen müssen Halteberechtigung
Bei mir können Sie alles was Sie mit diesem Hund machen müssen absolvieren
- Eignung als Halter eines Listenuhndes
- Erziehungskurs
- Prüfungsbegleitung