ABG Hundeführerschule

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hundeführer-Schule Schaffner

  • Mit der Auftragserteilung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als übernommen und werden zu einem ordentlichen Vertragsbestandteil.

Gesundheit der Hunde

  •  Allfällige gesundheitliche Probleme des Hundes sind vor Antritt des Lektion bekannt zu geben.
  • Läufige Hündinnen bitte vor dem Training melden. Die Kursleitung entscheidet, ob der Hund teilnehmen darf.

Anmeldung

  • Ihre Anmeldung ist verbindlich und Sie bestätigen, die Kursdaten eingesehen zu haben und die Geschäftsbedingungen zu akzeptieren.

Teilnehmerzahl

  • Die Teilnehmerzahl ist bei allen Kursen beschränkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Zahlung des Kursgeldes

  • Das gesamte Kursgeld ist bei der ersten Lektion des jeweiligen Kurses bar zu bezahlen. Es werden keine Rechnungen verschickt.

Annullation

  • Annullationen sind schriftlich mitzuteilen. Bis 30 Tage vor Kursbeginn kostenfrei, bis 20 Tage vor Kursbeginn sind 50% der Kurskosten geschuldet, ab 10 Tagen vor Kursbeginn werden Ihnen 100% der Kurskosten verrechnet. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, wird der ganze Kurs in Rechnung gestellt.
  • Erfolgt eine Absage aufgrund von Krankheit oder Unfall (Mensch/Hund), so erfolgt bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses eine Rückvergütung der bezahlten Kursgebühren, abzüglich einer Administrationsgebühr von Fr. 30.– oder das Guthaben wird an einen darauffolgenden Kurs angerechnet.Bei anderen Absagegründen liegt eine eventuelle Rückvergütung der Gebühr abzüglich einer Administrationsgebühr von Fr. 30.– im Ermessen der Hundeführerschule Schaffner.
  • Bei Kursabsage oder -verschiebung von Seite Hundeführerschule Schaffner, entstehen Ihnen keine Kosten.
  • Hundeführerschule Schaffner behält sich vor, Teilnehmer, die sich nicht tierschutzkonform verhalten oder sich nicht an die Anweisung der Kursleitung halten, wegzuweisen. Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes besteht in diesem Fall nicht.

Lernspaziergänge

  • Lernspaziergänge werden bar bezahlt. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 3 Teams. Über die Durchführung kann kurzfristig entschieden werden. (Bei kurzfristigen Absagen von Teilnehmern.)

Privatlektionen

  • Privatlektionen werden bar bezahlt. Abmeldungen müssen 24 Stunden vorher erfolgen, ansonsten müssen diese vollumfänglich bezahlt werden.
  • Der Anfahrtsweg wird mit Fr. 0.60 pro Kilometer verrechnet.

Versäumte Lektionen

  • Versäumte Lektionen werden nicht zurückerstattet. Ausgenommen sind Absenzen infolge Krankheit/Unfall (Hundehalter/Hund) mit Arzt- oder Tierarztzeugnis.
    Wird eine Lektion von Seite Hundeausbildung Graf abgesagt, wird diese nachgeholt oder beim nächsten Kurs gutgeschrieben.

Versicherung / Haftung

  • Die Teilnehmer bestätigen mit der Anmeldung, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den mitgeführten Hund besteht. Die Hundehalter haften für alle von ihren Hunden verursachten Schäden. Inkl. Verletzungen beim Spiel mit anderen Hunden. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter mit dem Hund am Kurs teilnimmt.
  • Die Hundeführerschule Schaffner verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie Haftet jedoch nur für allfälliges vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten ihrerseits.

Garantie

  • Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg massgeblich von den  Teilnehmern und der individuellen Veranlagung der Hunde abhängt.

Gerichtsstand

  • 4856 Glashütten Gd. Murgenthal
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