AGB Hundepension

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hundepension

  • Allgemeines: Mit der Auftragserteilung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als übernommen und werden zu einem ordentlichen Vertragsbestandteil.

Aufnahmebedingungen für die Hundepension:

  • Der Hund ist in gesundem Zustand zu übergeben. Der Besitzer des Tieres garantiert mit dessen Abgabe insbesondere die Einhaltung der Impfvorschriften und medizinischen Vorkehrungen. Allfällige gesundheitliche Probleme des Tieres sind vor Antritt des Ferienaufenthaltes bekannt zu geben.
  • Ist ein Hund auf Medikamente angewiesen, müssen diese für die gesamte Aufenthaltsdauer in genügender Menge abgegeben werden.
  • Der Hund muss nach tierärztlicher Empfehlung geimpft sein. Bitte Impfzeugnis mitbringen. Impfungen: Staupe, Leptospirose, Parvovirose, und Zwingerhusten
  • Läufige Hündinnen werden nur nach vorheriger Absprache gegen Aufpreis angenommen. Ist eine Hündin läufig, wird jegliche Haftung und Verantwortung für unerwünschte Empfängnis abgelehnt.
  • Erkrankt Ihr Hund während seinem Aufenthalt oder verletzt sich oder wird durch die Rudelhaltung verletzt, bin ich ermächtigt einen Tierarzt beizuziehen. Die Tierarzt- und Medikamentenkosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Besitzers. Allfällige Mehraufwand kann in Rechnung gestellt werden.
  • Das Futter können Sie mitgeben, so muss ihr Hunde keine Futterumstellung machen. Ansonsten erhält er Futter von mir.
  • Bring- und Abholtag werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, voll verrechnet.

Haftung des Hundebesitzer:

  • Kommt der Hundebesitzer seinen Verpflichtungen gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nach, so haftet er ohne weiteres für alle daraus entstehenden Kosten.

Haftung von der Hunde-Führer-Schule

  • Ich garantiere die tiergerechte Unterbringung, Betreuung, Fütterung und Behandlung der in Obhut gegebenen Hunde. Darüber hinaus wird jegliche Haftung abgelehnt.
  • Insbesondere haftet die HundeführerSchule Schaffner nicht bei Unfällen und Schäden, die Ihr Hund bei einem gewaltsamen Ausbrechen von unserem Grundstück anrichtet.
  • Die aufgenommen Daten werden gemäss HuG §6 weitergegeben

Die Bezahlung erfolgt zur Hälfte bei der Abgaben des Hundes, die andere Hälfte beim Abholen des Hundes in Bar!

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